Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen. In vielen Sektionen könnt ihr auch einfach einen Helm ausleihen.
Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen. Bitte beachten: Alkohol senkt das Reaktionsvermögen, deshalb das Trinken alkoholischer Getränke auf das Apres Ski verlegen.
Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch für Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen gelten: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.
Weitere Details zur Meldung: https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/neue-pflichten-auf-und-neben-der-piste-in-italien_aid_37830.html